https://www.wbs.legal berichtet:
Der Artikel bespricht die Rechtsfrage, ob privat Versicherte über den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch an die Unterlagen zu Beitragserhöhungen ihrer PKV der vergangenen Jahre kommen können. Das Amtsgericht Chemnitz hat sich eindeutig positioniert und festgestellt, dass der Anspruch aus Art. 15 DSGVO niemals verjährt.
Mehr dazu auf: https://www.wbs.legal PKV: Auskunft gem. Art. 15 DSGVO ist möglich und verjährt nicht – wbs.legal