https://www.zm-online.de berichtet:
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Diese Anpassungen sind auf die durchschnittliche Lohnsteigerung des Vor-Vorjahres (6,44 % im Jahr 2023) zurückzuführen. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 auf 5.512,50 Euro brutto im Monat. Arbeitnehmer, die diesen Betrag überschreiten, müssen höhere Sozialabgaben leisten, was einem Beitragsanstieg von 6,5 % entspricht.
Für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze ab Januar 2025 bundeseinheitlich bei 8.050 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt von 69.300 auf 73.800 Euro Jahreseinkommen.
Zusätzlich zu diesen Änderungen im Bereich der Sozialversicherung, steigt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar auf 12,82 Euro. Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro im Monat, was einem möglichen jährlichen Verdienst von 6.672 Euro entspricht.
Darüber hinaus wird das Kindergeld um fünf Euro pro Kind erhöht, vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat stimmen bis Ende des Jahres zu. Dies würde das Kindergeld auf 255 Euro pro Kind, bei zwei Kindern auf 510 Euro und bei drei Kindern auf 765 Euro pro Monat erhöhen. Der Kindersofortzuschlag und der Kinderfreibetrag würden ebenfalls entsprechend erhöht.
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt, wodurch Banken verpflichtet sind, Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Uhrzeit zu empfangen. Überweisungen können dann an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden.
Die Post wird teurer: Der Preis für einen Standardbrief steigt von 85 auf 95 Cent, die Postkarte kostet ebenfalls 95 Cent. Ein Kompaktbrief kostet 1,10 Euro und ein Großbrief 1,80 Euro. Das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf 2,90 Euro. Gleichzeitig sieht das neue Postgesetz vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen, sodass 95 % der Briefsendungen erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen müssen, statt bisher am ersten oder zweiten.
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