https://www.pkv.de berichtet:
Im Jahr 2026 erhalten 129 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum Sicherstellungszuschläge in Höhe von insgesamt 79 Millionen Euro. Diese Zuschüsse sind Teil einer gezielten Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV), um die medizinische Grundversorgung in dünn besiedelten Regionen sicherzustellen.
Höhe der Sicherstellungszuschläge
- Krankenhäuser mit einer oder zwei notwendigen Fachabteilungen: 500.000 Euro
- Für jede weitere Fachabteilung: 250.000 Euro
- (Bemessung nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen)
Zuschlagsberechtigte Kliniken
- Kliniken der Grundversorgung, die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen
- Beispiel für Fachabteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin
- Jährliche Festlegung der förderfähigen Krankenhäuser durch GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft[5]
Bedeutung und aktuelle Herausforderungen
- Wichtige Unterstützung für Kliniken im ländlichen Raum mit geringen Fallzahlen
- Gezielte Förderung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen[2][3]
- Trotz Zuschüssen bleibt die finanzielle Situation vieler Kliniken angespannt, da die Zuschläge nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken[1]
Mehr dazu auf:
79 Millionen Euro für Kliniken im ländlichen Raum – GKV und PKV fördern medizinische Grundversorgung