Antrag auf Erhöhung der Zusatzbeiträge
Sechs gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Juli 2025 einen Antrag auf Erhöhung der Zusatzbeiträge gestellt. Damit könnte für Millionen Versicherte in Deutschland erneut eine Beitraganhebung bevorstehen.
Frühere Anpassungen im Überblick
Bereits zu Beginn des Jahres hatten zahlreiche Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht; weitere Erhöhungen gab es im Frühjahr, zum Beispiel bei:
- IKK Innovationskasse
- BKK Verbund Plus
- BKK Firmus
Sonderkündigungsrecht und Wechseloptionen
Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags greift automatisch ein Sonderkündigungsrecht:
- Versicherte, die weniger als ein Jahr bei ihrer Krankenkasse sind, können sofort kündigen.
- Für alle anderen gilt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten nach Abgabe der Kündigung.
So können Mitglieder bei steigenden Beiträgen flexibel reagieren und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.
Forderungen des GKV-Spitzenverbands
Angesichts der anhaltenden Beitragssteigerungen fordert der GKV-Spitzenverband ein politisches Eingreifen:
- Ein Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause, das ein Ausgabenmoratorium für alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung festschreibt.
- Kopplung zukünftiger Preis- und Honoraranstiege für medizinische Dienstleister (Ärzt:innen, Krankenhäuser, Arzneimittel) an die Einnahmen der Kassen.
- Keine Streichung von Leistungen, aber Bremsung der Kostenexplosion.
Ziel ist eine langfristige Lösung, um weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Kritik der Deloitte-Studie
Laut einer Deloitte-Studie könnten die gesetzlichen Kassen in den nächsten zwei bis vier Jahren insgesamt 8 bis 13 Milliarden Euro einsparen. Demnach arbeiten einige Kassen teilweise unwirtschaftlich.
Mehr dazu auf HessenToday: Krankenkassenbeiträge steigen – Sechs Kassen erhöhen ab 1. Juli