https://www.nordkurier.de berichtet:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland müssen im Jahr 2025 den Zusatzbeitrag erhöhen, um ihre Finanzbedarf zu decken. Der Verwaltungsrat der AOK Nordost beschloss eine Steigerung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 3,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 18,1 Prozent, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen wird.
Diese Erhöhung ist nicht nur für die AOK Nordost, sondern auch für die meisten anderen gesetzlichen Krankenkassen notwendig. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der von dem Bundesgesundheitsministerium auf 2,5 Prozent für 2025 festgelegt wurde, liegt im Vergleich zu 2024 bei 1,7 Prozent. Jede Krankenkasse kann jedoch von diesem Wert abweichen und tut dies in der Regel.
Die Erhöhung des Zusatzbeitrags wird von den Krankenkassen damit begründet, dass sich die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch neue Gesetze und massive Kostensteigerungen stark erhöht haben. Es wird massive Kritik an der Gesundheitspolitik der Bundesregierung laut, da im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht umgesetzt wurden. Auch eine auskömmliche Erstattung der Ausgaben für Bürgergeld-Bezieher aus Steuermitteln steht noch immer aus.
Versicherte, deren Krankenkasse zum Jahresbeginn teurer wird, haben ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis Ende Januar einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse stellen.
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