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https://www.deutscherpresseindex.de berichtet:

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Angestellte ist durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 Euro brutto im Jahr 2024 bestimmt. Um in die GKV wechseln zu können, müssen Angestellte jünger als 55 Jahre alt sein und ihr Bruttojahresgehalt nicht über diese Grenze liegen. Für Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 62.100 Euro brutto.

Mehr dazu auf: https://www.deutscherpresseindex.de Wieder pflichtversichert – Deutscher Presseindex