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https://www.aok.de berichtet:

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das im Juni in den Bundestag eingebracht wurde, enthält mehrere wichtige Änderungen und Neuerungen im Gesundheitswesen. Dazu gehören die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung, die Einführung von Vorhalte- und Versorgungspauschalen sowie die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die ursprünglich vorgesehenen Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren sowie die Finanzierung neuer Medizinstudienplätze über die Kassen sind jedoch nicht mehr enthalten.

Die Anhörungen zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz und zum GVSG werden in dieser Woche durchgeführt. Es bleibt jedoch offen, ob sich noch Mehrheiten im Bundestag für diese Vorhaben finden werden. Stoff-Ahnis kritisiert, dass das verbleibende Zeitfenster für eine Verabschiedung der Notfallreform nicht genutzt wird.

Der Vdek fordert mehr und schnelle Facharzttermine und sieht Lösungen wie eine verbindliche Meldung von Terminen durch die Arztpraxen und eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und KBV als notwendig an. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) hält den Erfolg des GVSG für entscheidend, um eine gute hausärztliche Versorgung sicherzustellen. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, kritisiert das GVSG als „Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte“[2].

Mehr dazu auf: https://www.aok.de GVSG: Verbände erneuern deutliche Kritik | G+G – AOK