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https://www.finanznachrichten.de berichtet:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob Rentner durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung (PKV) dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist im höheren Alter kaum mehr möglich, da die Voraussetzungen für den Wechsel streng sind. Laut den Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg gibt es jedoch „Schlupflöcher“, die es ermöglichen, den Wechsel zu vollziehen. Diese Schlupflöcher sind jedoch sehr selten und müssen genau geprüft werden.

Mehr dazu auf: https://www.finanznachrichten.de Wechsel von der PKV in die GKV bei kurzzeitigem Teilrentenbezug? – Finanznachrichten