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https://www.lifepr.de berichtet:

Privatversicherte, die sich von der Versicherungspflicht befreit haben, um trotz eines Einkommens unter der Entgeltgrenze privatversichert zu bleiben, erleben es als schwierig, von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Die Versicherungspflicht tritt nicht wieder auf, wenn das Einkommen unter der Entgeltgrenze bleibt, auch nicht bei einem Jobwechsel. Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn die Versicherungspflicht wegen eines anderen Grundes wieder eintritt, wie zum Beispiel bei Verlust des Arbeitsplatzes oder wenn Beschäftigte mindestens einen Monat arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (nicht Bürgergeld). Privatversicherte Studierende können den Wechsel von der PKV zur GKV vornehmen, sobald sie ihre erste Festanstellung antreten, vorausgesetzt, ihr Verdienst bleibt unter der Jahresentgeltgrenze. Rentner, die sich von der Versicherungspflicht befreit haben, können grundsätzlich nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Diese Einschränkungen sind eng mit den gesetzlichen Bestimmungen verknüpft, die den Wechsel zwischen PKV und GKV regeln. Zusätzlich gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Rückkehr in die GKV möglich ist: – **Arbeitslosigkeit**: Wenn Privatversicherte mindestens einen Monat arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. – **Studium**: Studierende können zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, sobald sie eine Festanstellung antreten und ihr Einkommen unter der Jahresentgeltgrenze bleibt. Diese Regelungen zeigen, dass der Wechsel von der PKV zur GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist und dass die Versicherungspflicht bei einem Einkommen unter der Entgeltgrenze nicht wieder auflebt.

Mehr dazu auf: https://www.lifepr.de Wann ist keine schnelle Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? – lifePR