https://www.klamm.de berichtet:
Die lang erwartete Bekanntgabe des neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das kommende Jahr steht noch aus. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums kündigte an, dass die Bekanntmachung ‚in Kürze im Bundesanzeiger‘ erfolgen werde. Das Gesetz verlangt eine Veröffentlichung bis spätestens 1. November. Ein Expertengremium, bestehend aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), hatte für Mitte Oktober eine Erhöhung um 0,8 Punkte auf insgesamt 2,5 Prozent errechnet.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2024 liegt aktuell bei 1,7 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich der komplette Beitrag, der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse, erhalten die Mitglieder das Recht auf eine Sonderkündigung.
Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums, der die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 berücksichtigt, wurde vorgelegt. Diese Regelung, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Bedeutung ist, wird voraussichtlich zeitnah vom Kabinett verabschiedet. Sie basiert auf den gesetzlichen Richtlinien, die sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres orientieren.
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