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Anstieg der Zusatzbeiträge 2025
Obwohl der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 % konstant bleibt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 auf 2,5 % festgelegt – das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Viele Kassen haben ihre individuellen Sätze bereits auf rund 2,9 % angehoben, um finanzielle Reserven aufzufüllen und Defizite auszugleichen.
Unterschiede zwischen den Krankenkassen
- Bis Mitte 2025 haben mindestens 14 Kassen Nachjustierungen angekündigt, darunter Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse und AOK Rheinland/Hamburg.
- Mit 19 % Zusatzbeitrag ist die Knappschaft derzeit die teuerste Krankenkasse.
- Die BKK Firmus bleibt trotz Erhöhung der günstigste Anbieter.
- Weitere Beitragserhöhungen könnten im Juli 2025 folgen.
Auswirkungen auf Versicherte
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den allgemeinen Beitragssatz und den Zusatzbeitrag.
- Rentner und ihre Rentenversicherung zahlen die Beiträge gemeinschaftlich.
- Für Rentner mit Standardrente können die steigenden Zusatzbeiträge bis zu 255 Euro Mehrkosten pro Jahr bedeuten.
- Betriebsrentner tragen ihren Zusatzbeitrag vollständig selbst, was trotz Freibetrag als belastend empfunden wird.
Sonderkündigungsrecht und Wechsel
Versicherte, deren Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, besitzen ein Sonderkündigungsrecht. Sie können auch außerhalb der regulären Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten die Kasse wechseln. Die Kündigung wird zum Monatsende wirksam, frühestens aber zwei Monate nach Eingang der Kündigung.
Ausblick
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Ohne kurzfristige oder langfristige Gegenmaßnahmen sind weitere Beitragserhöhungen zu erwarten.
Mehr dazu auf: Versicherte unter Druck: Krankenkassenbeiträge steigen weiter