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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Die Krankenkassen und ihre Verbände bereiten sich intensiv auf eine Verfassungsklage gegen die Finanzierung des Transformationsfonds durch Gelder aus dem Gesundheitsfonds vor. Der Transformationsfonds soll den Umbau der Krankenhauslandschaft in den kommenden zehn Jahren finanzieren, wobei jährlich fünf Milliarden Euro ausgegeben werden sollen, die zur Hälfte aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden. Die andere Hälfte finanziert das jeweilige Bundesland, während der Bund keine Steuergelder hinzufügt.

Die Finanzierung des Fonds ist umstritten. Viele Experten und Verbände argumentieren, dass die Finanzierung durch Sozialversicherungsbeiträge verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Ein Gutachten von Dagmar Felix aus Hamburg, das während des Gesetzgebungsverfahrens in die politische Debatte eingebracht wurde, zeigt, dass Sozialversicherungsbeiträge streng zweckgebunden sind und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden dürfen. Der Bundesrechnungshof kritisierte in einem Bericht, dass die Legitimation der Beitragsbelastung sich auf die Finanzierung im Binnensystem der Sozialversicherung beschränkt und sich nicht auf die Finanzierung von Leistungen an Dritte außerhalb der Sozialversicherung erstreckt.

Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes, betont, dass es viele Gespräche mit Sozialrechtlern gebe und dass die Erfolgsaussichten einer Klage zur Verfassungswidrigkeit der Finanzierung des Fonds sehr gut seien. Knieps sieht drei mögliche Szenarien für Klagen: Die Klage des GKV-Spitzenverbandes, die Klage einer Krankenkasse und die Klage einzelner Versicherter oder Arbeitgeber. Knieps hält auch fest, dass Sozialrechtlern der Unmut darüber auffällt, dass das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium an den Stellen des Gesetzestextes nicht eingegriffen hätten.

Auch die Beteiligung der privaten Krankenversicherer an der Finanzierung des Fonds wurde kritisiert. Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn argumentiert, dass die Finanzierungspflicht für den Transformationsfonds nicht auf die PKV ausgeweitet werden dürfe, da die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Sonderabgaben mit Finanzierungswirkung offensichtlich nicht erfüllt wären.

Die politische Debatte um die Finanzierung des Transformationsfonds bleibt weiterhin kontrovers. Die SPD fordert eine Änderung der Finanzierung, indem der Bund eigenes Geld beisteuert. Die Krankenkassen und ihre Verbände setzen sich für eine Finanzierung durch Steuermittel ein, da diese für gesamtgesellschaftliche Aufgaben notwendig seien und nicht Sozialversicherungsbeiträge verwendet werden dürften.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Krankenkassen bereiten sich beim Transformationsfonds auf Klage-Szenarien vor