https://www.vdk.de berichtet:
Der Sozialverband VdK kritisiert die vom Gesetzgeber beschlossene Krankenhausreform als verfassungswidrig. Die Reform soll 50 Milliarden Euro über zehn Jahre kosten, wobei die Hälfte von den Bundesländern und die andere Hälfte von den gesetzlich Versicherten getragen werden soll. Dies würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich um 2,5 Milliarden Euro belasten, was sich negativ auf die Beiträge der Versicherten auswirken würde. Der VdK argumentiert, dass die Entnahme von Geldern aus der GKV für die Krankenhausreform einen Verfassungsverstoß darstellt, da Sozialversicherungsbeiträge streng zweckgebunden sind und nicht für staatliche Aufgaben verwendet werden dürfen.
Der VdK fordert stattdessen höhere Steuermittel, um die Reform zu finanzieren. Er betont, dass die Verbesserung des Gesundheitssystems nicht nur den gesetzlich Versicherten, sondern auch Privatversicherten und Mitgliedern anderer Versorgungssysteme zugutekommt. Daher sollten die Kosten von der gesamten Gesellschaft getragen werden, anstatt nur von den gesetzlich Versicherten.
Der VdK plant, einzelne Mitglieder bei Einzelklagen gegen die Rekordbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterstützen. Dies könnte vor die Sozialgerichte und möglicherweise bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Der Verband hält es für notwendig, die Kostenverteilung bei der Krankenhausreform zu überprüfen und sicherzustellen, dass die GKV-Beiträge nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen.
Mehr dazu auf: https://www.vdk.de VdK klagt gegen zu hohe Kassenbeiträge