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Die telefonische Krankschreibung ist seit Dezember 2023 wieder möglich, um Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko zu reduzieren. Diese Regelung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und nach mehrmaliger Verlängerung im April 2023 abgeschafft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neuregelung beschlossen, die es Ärzten ermöglicht, Patienten, die in ihrer Praxis bekannt sind und leichte Krankheitssymptome zeigen, telefonisch zu krankschreiben. Die telefonische Krankschreibung gilt für maximal fünf Arbeitstage und ist nicht für schwer erkrankte Personen geeignet.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen, behauptend, dass es eine Korrelation zwischen der Einführung dieser Maßnahme und dem jährlichen Krankenstand in Deutschland gebe. Allerdings widersprechen Zahlen Lindners Aussage: Der Krankenstand in Deutschland stieg von 2021 bis 2023 stark an, aber seitdem nimmt er wieder ab. Im ersten Halbjahr 2024 belief sich der durchschnittliche Krankenstand auf rund 5,8 Prozent.
Die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung hat bislang nicht zu einem erneuten Anstieg der Krankmeldungen geführt. Patienten können sich telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Symptome zeigen. Eltern erkrankter Kinder können ebenfalls eine telefonische Krankschreibung beantragen, vorausgesetzt, das Kind ist der Arztpraxis bekannt.
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