https://www.pfefferminzia.de berichtet:
Der Artikel des PKV-Verbands kritisiert die erneute Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, die ab 2025 auf 73.800 Euro steigen wird. Dies bedeutet, dass Angestellte mindestens diesen Betrag verdienen müssen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Die aktuelle Grenze liegt bei 69.300 Euro (2024).
Der PKV-Verband betrachtet diese Maßnahme als eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern und als eine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen GKV und PKV. Der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther, argumentiert, dass diese Entwicklung zu einer „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“ führen könnte, wenn die Politik nicht interveniert.
Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze identisch. Die damalige Bundesregierung entkoppelte sie jedoch zur Jahreswende 2002/2003 und erhöhte die Versicherungspflichtgrenze überproportional. Dies führte dazu, dass der Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, systematisch eingegrenzt wurde.
2025 wird die Versicherungspflichtgrenze 7.650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen, was eine weitere Einschränkung darstellt. Der PKV-Verband fordert, die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze zurückzusenken, um einen funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu gewährleisten und ein leistungsstarkes Gesundheitssystem zu erhalten.
Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de PKV-Verband schimpft über steigende Versicherungspflichtgrenze – Pfefferminzia.de