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https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:

Die **pharmazeutische Dienstleistung (pDL) „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“** in deutschen Apotheken zielt darauf ab, den Erfolg der medikamentösen Blutdruckeinstellung bei Patienten mit Bluthochdruck zu kontrollieren. Hierbei wird eine standardisierte dreifache Blutdruckmessung durchgeführt, wobei der Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung interpretiert und entsprechende Maßnahmen empfohlen werden. Die Messung erfolgt unter Verwendung validierter Blutdruckmessgeräte und nach einer standardisierten Arbeitsanweisung (SOP) nach BAK.

Ziel der Dienstleistung ist die frühzeitige Anpassung oder Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei versicherten Personen, deren Blutdruck zu hoch oder nicht kontrolliert ist. Langfristig soll die Prävention hypertensiver Endorganschäden wie Schlaganfall, Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz oder Nierenfunktionsstörungen erreicht werden. Patienten mit verordneten Antihypertensiva können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, sobald sie zwei Wochen nach Therapiebeginn mindestens eine antihypertensive Medikation einnehmen.

Die Dienstleistung umfasst die Erfassung ggf. vorhandener kardiovaskulärer Risikofaktoren und die Dokumentation der gemessenen Werte mit dem „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte wird der Patient zur weiteren Abklärung an einen Arzt verwiesen. Die Dienstleistung kann einmal alle zwölf Monate erbracht und abgerechnet werden, in Fällen von Änderungen der antihypertensiven Medikation kann sie zusätzlich früher durchgeführt werden.

Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de Gericht weist Klagen gegen pDL-Schiedsspruch ab – Pharmazeutische Zeitung