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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Die Bundesregierung plant das Einrichten eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Dieses Sondervermögen soll für eine Laufzeit von zehn Jahren eingerichtet werden und soll insbesondere für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung verwendet werden.

Die Einigung zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass 100 Milliarden Euro des Sondervermögens an die Länder und Kommunen gehen sollen, um die dortigen Infrastrukturbedürfnisse zu decken. Die Schuldenbremse soll für Verteidigungsausgaben und die Infrastrukturinvestitionen gelockert werden, wobei die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen.

Das geplante Sondervermögen ist auch im Gesundheitswesen positiv aufgenommen worden. Es könnte die Finanzierung der Krankenhausreform übernehmen und die notwendigen Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur ermöglichen. Die Krankenkassen fordern eine klare und sachgerechte Finanzierung aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsgeldern.

Die genaue Ausgestaltung des Sondervermögens bleibt jedoch zunächst unklar. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Verteilung der Mittel und die Priorisierung der Investitionen. Einige fordern eine gezielte Allokation der Mittel, um kritische Infrastrukturen wie kommunale Großkrankenhäuser und Universitätsklinika zu unterstützen.

Insgesamt bietet das geplante Sondervermögen eine verlässliche Finanzierungsperspektive für Infrastrukturprojekte und könnte wichtige Investitionen in verschiedene Bereiche wie Gesundheit, Verkehr und Energie ermöglichen.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Sondervermögen: Kommen die Milliarden auch bei den Krankenhäusern an?