https://www.extra-tipp-am-sonntag.de berichtet:
Ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat das Recht, vorzeitig zu kündigen, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht ermöglicht es den Versicherten, eine andere Krankenkasse zu wählen, ohne die allgemeine Bindungsfrist von zwölf Monaten einhalten zu müssen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag gilt. Beispiel: Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 erhöht, haben die Mitglieder bis zum 31. Januar 2025 das Sonderkündigungsrecht. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse endet jedoch nicht bereits am 31. Januar 2025, sondern erst am 31. März 2025. Bis dahin müssen die Mitglieder den erhöhten Zusatzbeitrag weiterhin an die alte Krankenkasse zahlen. Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben. Diese können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wenn das Sonderkündigungsrecht verpasst wird und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert waren, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, muss auch die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten nicht eingehalten werden.
Mehr dazu auf: https://www.extra-tipp-am-sonntag.de 95 Krankenkassen haben Zusatzbeitrag erhöht. Jetzt wechseln? – Report Anzeigenblatt