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https://rp-online.de berichtet:

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Es ist nicht notwendig, eine Kündigung einzureichen, sondern es reicht aus, in dieser Frist eine neue Krankenkasse zu wählen und dort einen Mitgliedsantrag zu stellen. Die neue Kasse übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse endet jedoch nicht direkt mit der Wahl der neuen Krankenkasse, sondern es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Mehr dazu auf: https://rp-online.de Steigende Krankenkassenbeiträge: Wann sollte man kündigen? – RP Online