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Der Artikel behandelt die Situation um Sehtests und die Abrechnung von Augenuntersuchungen bei gesetzlich Versicherten in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
– **Sehtest und Abrechnung**: Eine telefonische Befragung im Jahr 2017 zeigte, dass 44 Prozent der Augenärzte gesetzlich Versicherten den Sehtest mit unzulässigen Zusatzkosten anbieten. Die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen ist seit 2004 keine Kassenleistung mehr, aber die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Kosten für die ärztliche Augenuntersuchung, die Messung der Sehstärke und die Aushändigung der Dioptrienwerte für Brillengläser.
– **Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)**: Die KBV hat erklärt, dass die ärztliche Untersuchung, die Verordnung von Brillengläsern und die Refraktionsbestimmung immer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen sind. Diese Regel gilt nach wie vor, wird jedoch von vielen Augenärzten in der Praxis ignoriert.
– **Zusatzkosten**: Jede dritte Praxis hält zusätzlich die Hand auf und verlangt für die Aushändigung der Dioptrienwerte eine Gebühr von 10 Euro. 18 Praxen bieten die erforderliche Sehstärkenuntersuchung und die Aushändigung der Messwerte als Gesamtpaket im Schnitt für 15 Euro an. Fünf Praxen erbringen die eigentliche Kassenleistung nur mittels privater Rechnung für rund 17 Euro.
– **Sehstärkenprotokoll**: Das Sehstärkenprotokoll hält den ärztlichen Befund schriftlich fest und ist Teil der Patientenakte. Patienten können Befunde in ihrer Akte einsehen und verlangen, dass ihnen die Untersuchungsergebnisse ohne hohe Zusatzkosten ausgehändigt werden.
– **Ausnahmeregelung**: Seit März 2017 gilt eine Ausnahmeregelung für Brillen: Brillen werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der Kasse bezahlt, wie z.B. bei Menschen mit mehr als sechs Dioptrien kurz- oder weitsichtig oder bei Menschen mit einer Hornhautverkrümmung.
Diese Uneinheitlichkeit der Regelungen sorgt bei Patienten für Verunsicherung und verschafft den Augenärzten einen Spielraum für unkorrektes Abrechnen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass die kassenärztlichen Landesvereinigungen die Augenärzte nachdrücklich auf ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kassenpatienten hinweisen und Verfehlungen sanktionieren, um Kostenfallen für Patienten zu vermeiden.
Mehr dazu auf: https://www.verbraucherzentrale.de Augenarztpraxen verdienen doppelt an Sehtests | Verbraucherzentrale.de