https://www.aerzteblatt.de berichtet:
Der Artikel berichtet, dass die Prophylaxe mit Nirsevimab gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden soll. Die dafür notwendige Rechtsverordnung ist im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeitet worden. Die Leistung soll zum Beginn der kommenden RSV-Saison – Herbst 2024 – in den GKV-Leistungskatalog überführt werden. Die Honorierung in der ambulanten Versorgung ist über die allgemeine Versichertenpauschale abgedeckt. Im Krankenhaus soll die Regelung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) greifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte kürzlich klargestellt, dass er die von der Ständigen Impfkommission empfohlene RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab nicht wie bei anderen Impfungen zur GKV-Leistung machen kann. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen beklagt die Ansicht des BMG, dass es keine zusätzliche Vergütung geben soll.
Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de RSV-Prophylaxe: Neue Regelleistung ab Herbst vorgesehen – Deutsches Ärzteblatt