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Zusammenfassung des redaktionellen Teils
Position des GKV-Spitzenverbands
- Der GKV-Spitzenverband lehnt in einem aktuellen Positionspapier die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung über die von Weiterbildungsabsolventen erbrachten Therapieleistungen hinaus ab.
- Er sieht sich nicht in der Verantwortung für eine darüber hinausgehende Förderung – etwa für Supervision oder Selbsterfahrung.
- Laut GKV hat sich die Zahl der Absolventen in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt, wovon jedoch nur rund 1.500 für die vertragsärztliche Versorgung benötigt würden.
- Ein Mangel an Psychotherapeuten sei daher nicht feststellbar.
- Der GKV-Spitzenverband fordert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig die Ausbildungs- und Weiterbildungskapazitäten im Bereich der ambulanten Psychotherapie steuert.
Stellungnahme von BPtK und DPtV
- Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) widersprechen entschieden.
- Die vom GKV genannten Absolventenzahlen beziehen sich ausschließlich auf das alte Ausbildungssystem, das bald ausläuft.
- Im neuen Studiengang benötigen Absolventen eine bezahlte, sozialversicherungspflichtige Weiterbildungsstelle, um als Fachpsychotherapeut tätig werden zu können.
- Ohne finanzielle Förderung der Weiterbildung sei die psychotherapeutische Versorgung spätestens zu Beginn der 2030er-Jahre gefährdet.
- Auch die Gesundheitsministerkonferenz betont, dass bei der Finanzierung Ausbildungskosten wie Supervision, Theorie und Selbsterfahrung berücksichtigt werden müssen.
Weitere Bedarfe und Forderungen
- Psychotherapeuten werden nicht nur in der ambulanten, sondern auch in der stationären Versorgung gebraucht (Psychiatrien, Rehakliniken, Institutsambulanzen, Maßregelvollzug, Jugendhilfe).
- Die DPtV fordert zudem eine Beteiligung weiterer Kostenträger wie der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung.
Mehr dazu auf:
Psychotherapeutische Versorgung: Die GKV lehnt die Finanzierung der Weiterbildung ab (aerzteblatt.de)