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https://www.verbandsbuero.de berichtet:

Der PKV-Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. kritisiert die geplante Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf 73.800 Euro im Jahr 2025, was einem Anstieg von rund 6,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Erhöhung soll die Wahlfreiheit von Arbeitnehmern einschränken, die zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) wählen können. Der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther, argumentiert, dass diese Erhöhung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV verzerrt und schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“ fördert.

Das Kernproblem liegt in der systematischen Entkopplung der Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze, die vor über zwanzig Jahren beschlossen wurde. Während die Versicherungspflichtgrenze kontinuierlich steigt, bleibt der Spielraum für Arbeitnehmer, ihre Krankenversicherung frei zu wählen, immer kleiner. Für 2025 soll die Versicherungspflichtgrenze um 7.650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen.

Der PKV-Verband plädiert dafür, die Politik müsse endlich handeln und zur früheren Praxis zurückkehren, bei der beide Grenzwerte identisch waren. Diese Korrektur sei laut Reuther im Sinne der Verbraucher notwendig, um die Wahlfreiheit zu gewährleisten und für einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu sorgen. Ein funktionierender Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen sei essenziell für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, da die PKV durch ihre kapitalgedeckte Vorsorge einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität leiste, insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel.

Die Umstellung im Jahr 2002/2003 hatte das Ziel, den Kreis derer, die zwischen GKV und PKV frei wählen können, systematisch zu verkleinern. Seither wächst der Abstand zwischen beiden Grenzwerten stetig, was den Wettbewerb zunehmend verzerrt. Aktuell liegt die Versicherungspflichtgrenze bereits um 6.750 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze – eine Entwicklung, die besorgniserregend ist.

Der PKV-Verband ruft dazu auf, die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze herabzusetzen, damit Verbraucher wieder die Freiheit haben, selbst zu entscheiden. Dies würde nicht nur den Wettbewerb stärken, sondern auch die allgemeinen Versorgungsstrukturen optimieren und generationengerecht gestalten.

Mehr dazu auf: https://www.verbandsbuero.de PKV fordert Rückkehr zur alten Versicherungspflichtgrenze – Verbandsbüro