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Das Bundeskabinett hat am Montag eine Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Der Beschluss erfolgte im Umlaufverfahren per Verordnung, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte. Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen, und zwar zum 1. Januar 2025.
Hebestreit erklärte, es sei notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen. Mit den Mehreinnahmen könne Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten. Das Thema Pflege und ihre Finanzierung sei ein drängendes Problem und eine immense Herausforderung, und es sei klar, dass hier nachhaltiger Lösungen bedürfe.
Durch die Anhebung per Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch nach dem Bruch der Ampelkoalition aktiv bleiben. Eine Zustimmung des Bundestags ist nicht notwendig, das Parlament könnte jedoch noch widersprechen. Zudem muss der Bundesrat zustimmen, bevor die Erhöhung in Kraft treten kann.
Die Erhöhung der Beiträge soll die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung stabilisieren und Zeit gewinnen, um nachhaltige Finanzierungskonzepte zu entwickeln. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Anhebung bereits angekündigt, und es ist klar, dass eine umfassende Pflegereform unumgänglich ist.
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