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https://www.krankenkasseninfo.de berichtet:

Ein aktuelles Urteil des Stuttgarter Landessozialgerichts bestätigt, dass Nahrungsergänzungsmittel und vitaminreiche Lebensmittel, wie sie in der orthomolekularen Medizin verabreicht werden, von gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden können. Diese Therapieform, die auf der Verabreichung hochdosierter Vitaminen und Spurenelementen basiert, bleibt von der GKV-Kostenerstattung ausgeschlossen. Ein psychisch kranker Versicherter hatte die Kostenübernahme für orthomolekulare Medikamente und Diätnahrung beantragt, was jedoch abgelehnt wurde. Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass diese Therapie nicht vom G-BA anerkannt wird und somit nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.

Mehr dazu auf: https://www.krankenkasseninfo.de Orthomolekulare Therapie von Kassenerstattung ausgeschlossen – Krankenkasseninfo