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https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat bestätigt, dass die durch den Schiedsspruch festgesetzte neue Vergütung auch für Impfungen gilt, die per Satzungsleistung abgerechnet werden. Diese freiwilligen Leistungen der Krankenkassen sind durch die »Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren« geregelt. Ursprünglich wurde dieser Vertrag im vergangenen Jahr mit den Ersatzkassen Barmer und DAK-Gesundheit geschlossen. Inzwischen haben 21 weitere bundesweit geöffnete Krankenkassen dem Vertrag beigetreten, darunter die Techniker Krankenkasse, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die IKK Südwest.

Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de Neue Vergütung gilt auch für Satzungsimpfungen – Pharmazeutische Zeitung