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https://www.wz.de berichtet:

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist eine entscheidende Zahl für Arbeitnehmer, die sich entscheiden, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Diese Grenze wird jährlich angepasst und wird 2025 auf 73.800 Euro angehoben, was einem Anstieg von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr von 69.300 Euro entspricht.

Diese Grenze bestimmt, ab welchem jährlichen Brutto-Arbeitsentgelt ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und sich freiwillig in die PKV absichern kann. Um diese Wahlfreiheit zu haben, muss das monatliche Einkommen mindestens 6.150 Euro betragen.

Der Anstieg der Jahresarbeitsentgeltgrenze seit 2013 von 52.200 Euro im Jahr zeigt, wie stark die Einkommensschwelle für den Wechsel in die PKV gestiegen ist. Diese Erhöhung hat erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungswahl von Arbeitnehmern und kann zu einer verstärkten Tendenz hin zur privaten Krankenversicherung führen, insbesondere bei höheren Einkommen.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze bleibt für bestimmte Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, auf 66.150 Euro im Jahr 2025 konstant. Diese besondere Grenze dient als Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für diese spezielle Gruppe von Arbeitnehmern.

Mehr dazu auf: https://www.wz.de Neue Rechengrößen in der Krankenversicherung 2025 – Westdeutsche Zeitung