Beitrag teilen

https://www.mdr.de berichtet:

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Fachseite für Heilmittel drei neue Leistungen im Bereich der physiotherapeutischen Versorgung eingeführt. Diese Leistungen sind Teil der Blankoverordnung, die es den Heilmittelerbringern ermöglicht, die Behandlung flexibler und individueller zu gestalten.

1. Physiotherapeutische Diagnostik: Diese Leistung umfasst eine umfassende Befragung und Untersuchung der Versicherten, um die Therapieziele und den Therapieplan festzulegen. Sie muss vor Therapiebeginn oder der ersten Behandlungseinheit durchgeführt werden und kann je Blankoverordnung einmal durchgeführt werden.

2. Bedarfsdiagnostik: Diese Leistung dient der Untersuchung und Befragung der Versicherten im Therapieverlauf, um die bisher erreichten Therapieziele zu überprüfen und gegebenenfalls den Therapieplan anzupassen oder die Therapie zu beenden. Die Bedarfsdiagnostik ist ebenfalls einmal durchführ- und abrechenbar und muss zwischen der physiotherapeutischen Diagnostik und der Bedarfsdiagnostik mindestens 28 Tage liegen.

3. Versorgungsbezogene Pauschale: Diese Pauschale wird für den besonderen Aufwand der Leistungserbringenden im Zusammenhang mit der Blankoverordnung abgerechnet. Dazu gehören die Steuerung des Versorgungsablaufs und die Sicherung der Versorgungsqualität. Die Pauschale kann einmalig je Blankoverordnung abgerechnet werden.

Diese neuen Leistungen sollen die individuelle und bedarfsgerechte Gestaltung der physiotherapeutischen Versorgung ermöglichen und die Flexibilität der Heilmittelerbringenden erhöhen.

Mehr dazu auf: https://www.mdr.de Physiotherapie bei Schulterschmerzen: Rezept wird vereinfacht | MDR.DE