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https://www.krankenkasseninfo.de berichtet:

Die Sozialversicherung in Deutschland wird 2025 durch erhebliche Änderungen in den Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeiträgen geprägt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

– **Beitragsbemessungsgrenze (BBG)**: Die BBG in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro pro Monat. Dieser Anstieg beträgt 6,5 Prozent und wirkt sich auf die Höchstbeiträge aus[1][2].
– **Versicherungspflichtgrenze (JAEG)**: Die JAEG erhöht sich von 5.775 Euro auf 6.150 Euro pro Monat. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren jährliches Brutto-Arbeitsentgelt über 73.800 Euro liegt, in die private Krankenversicherung wechseln können[1][2].
– **Durchschnittlicher Zusatzbeitrag**: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV steigt von 1,7 % auf 2,5 %. Dieser Anstieg um 0,8 Prozentpunkte führt zu höheren Höchstbeiträgen für Arbeitnehmer und Selbstständige[1][2].
– **Höchstbeiträge**: Für Arbeitnehmer steigen die Höchstbeiträge um durchschnittlich 50 Euro pro Monat, während Selbstständige bis zu 100 Euro mehr zahlen müssen[1][2].
– **Arbeitgeberzuschuss**: Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung steigt von 421,76 Euro auf fast 466 Euro pro Monat, was den Arbeitgebern mehr Kosten für die Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter bedeutet[3].

Diese Änderungen sind auf die gestiegenen Löhne im Jahr 2023 zurückzuführen und sollen die Finanzierung der Sozialversicherungen sichern. Die erhöhten Beiträge betreffen insbesondere gutverdienende Arbeitnehmer und Selbstständige stärker[1][2][4].

Mehr dazu auf: https://www.krankenkasseninfo.de Beitragsbemessungsgrenze und durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 stehen fest