https://www.merkur.de berichtet:
Die Krankenhausreform, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde, zielt darauf ab, die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser zu stabilisieren. Hier sind die Hauptaspekte der Reform:
1. **Neues Vergütungssystem**:
– Die Fallpauschalen, das bisherige Finanzierungsmodell, werden auf 40 Prozent der Gesamtkosten reduziert. Die restlichen 60 Prozent sollen für das Vorhalten von Personal, Räumlichkeiten und notwendiger Medizintechnik verwendet werden[1][2][4].
2. **Medizinische Spezialisierung**:
– Die Reform fördert eine stärkere medizinische Spezialisierung. Kleine Krankenhäuser sollen sich auf die Leistungen konzentrieren, die sie gut beherrschen, und Patienten müssen möglicherweise längere Wege bis zum nächsten zuständigen Krankenhaus zurücklegen, um eine bessere Behandlung zu erhalten[1][2][3].
3. **Qualitätskriterien und Leistungsgruppen**:
– Die Kliniken müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um einer Leistungsgruppe zugewiesen zu werden. Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein, um sicherzustellen, dass Leistungen nur dort erbracht werden, wo die geeignete technische Ausstattung und das passend geschulte Personal vorhanden sind[2][3].
4. **Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen**:
– Die Länder können sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen, die stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen anbieten. Diese Einrichtungen sollen als Brücke zwischen stationärer und ambulanter Versorgung dienen[1][2].
5. **Bürokratieabbau und Transparenz**:
– Die Krankenhaus-Dokumentation soll verringert werden, um den Bürokratie-Aufwand zu reduzieren. Zudem wird durch das Krankenhaustransparenzgesetz mehr Transparenz für Patienten geschaffen, indem der Bundes-Klinik-Atlas eingerichtet wird[2][4].
6. **Finanzierung und Transformationsfonds**:
– Die gesamte Umsetzung der Reform soll mit einem Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro finanziert werden. Die Hälfte der Gelder soll von den Ländern und die andere Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen kommen. Dies hat jedoch zu Kritik geführt, da die Krankenkassen dies als Verfassungsbruch sehen und die Finanzierung über die Beitragssätze als Zweckentfremdung betrachten[1][2][4].
Die Krankenhausreform soll die Zahl der Kliniken im Land reduzieren, dabei aber die Qualität und die wohnortnahe Grundversorgung verbessern. Sie wird ab 1. Januar 2025 in Kraft treten und über mehrere Jahre umgesetzt werden[1][2].
Mehr dazu auf: https://www.merkur.de Krankenhausreform beschlossen: Lauterbach-Gesetz wird Krankenkassen-Beiträge in die …