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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle hat entschieden, dass Krankenkassen Menschen mit einer Sonnenallergie keine Sonnenschutzkleidung bezahlen müssen. Die Richter stuften UV-Schutzkleidung als allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ein und nicht als medizinisches Hilfsmittel, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden muss. Dies entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, wonach Gegenstände, die für alle Menschen nützlich sind und nicht speziell für Kranke oder Behinderte entwickelt wurden, nicht von Krankenkassen bezahlt werden müssen. Die Entscheidung basiert auf einem Fall einer Frau, die im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie entwickelte und stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Ärzte empfahlen ihr, spezielle Schutzkleidung zu verwenden, aber die Krankenkasse lehnte die Unterstützung ab, da Sonnenschutzmittel als Alltagsgegenstände gelten. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Krankenkasse, auch wenn UV-Schutzkleidung für Menschen mit Sonnenallergie notwendig ist, da sie auch von Gesunden verwendet wird und im Handel frei erhältlich ist. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Krankenkasse muss keinen Sonnenschutz finanzieren – Deutsches Ärzteblatt