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https://www.krankenkasseninfo.de berichtet:

Der Beitragssatz in der Krankenversicherung für 2024 beträgt insgesamt 16,3 Prozent. Der darin enthaltene Zusatzbeitrag liegt unverändert bei 1,7 Prozent und entspricht damit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitragssatz wird grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2024 beträgt 62.100 Euro jährlich oder 5.175 Euro monatlich.

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent, wovon die Arbeitgeber die Hälfte tragen. Der Zusatzbeitrag wird in Prozent berechnet und variiert je nach Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2024 beträgt 1,7 Prozent.

Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen 2024. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, in der Rentenversicherung 18,6 Prozent, in der Pflegeversicherung 3,4 Prozent und in der Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2024 von 66.600 Euro auf 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro pro Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 62.100 Euro pro Jahr (5.175 Euro pro Monat).

Der Höchstbetrag beim Krankengeld beträgt 172,50 Euro pro Kalendertag, und das Krankengeld beläuft sich auf höchstens 70 Prozent des Regelentgelds. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung erhöht sich 2024 auf 421,76 Euro, das sind 8,15 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Mehr dazu auf: https://www.krankenkasseninfo.de Zusatzbeitrag und kein Ende: Spitzenverband beziffert GKV-Finanzloch für 2025