https://www.news.de berichtet:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wird im Jahr 2025 auf 2,5 Prozent steigen, was einem Anstieg von 0,8 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2024 entspricht. Diese Erhöhung wurde vom Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben und folgt einer Berechnung des zuständigen Schätzerkreises zur Deckung einer erwarteten Finanzlücke.
Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 wird von jeder Krankenkasse individuell bestimmt, wobei der veröffentlichte Durchschnittswert von 2,5 Prozent als Orientierung dient. Für 2024 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst zusätzlich den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge resultiert aus den deutlich höheren Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zu den erwarteten Einnahmen. Der Schätzerkreis hat berechnet, dass für 2025 Einnahmen von 294,7 Milliarden Euro erwartet werden, während die Ausgaben der Krankenkassen 341,4 Milliarden Euro betragen. Daraus resultiert eine rechnerisch nötige Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht, haben die Mitglieder das Recht, bis zum Ablauf des Monats, für den der neue Zusatzbeitrag erhoben wird, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht muss die Kasse spätestens einen Monat vorher den Mitgliedern mitteilen.
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