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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Seit Mai 2024 haben 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Dies geht aus einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervor, die 7,6 Millionen Versicherte betroffen hat. Diese Versicherten haben nach der Preiserhöhung eine zweimonatige Sonderkündigungsfrist und können die Krankenkasse wechseln.

Die Erhöhungen der Zusatzbeiträge erfolgen in der Regel zum Jahreswechsel. Anfang 2024 hatten bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen diese Maßnahmen umgesetzt. Unter den 22 Kassen, die nun im laufenden Jahr die Beiträge erhöht haben, sind laut Finanztip 19, die dies zum Jahreswechsel bereits getan hatten und nun erneut erhöhten.

Die gesetzlichen Krankenkassen bräuchten Geld, da sie in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft hätten, sagte Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent.

Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de 22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag – Deutsches Ärzteblatt