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Die Krankenhausreform in Deutschland, die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt wurde, zielt darauf ab, den finanziellen Druck auf die Kliniken zu mindern und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die Reform soll das Vergütungssystem der Fallpauschalen ändern und Kliniken 60 Prozent der Vergütung bereits für das Vorhalten bestimmter Angebote zahlen lassen, unabhängig von der Zahl der Behandlungen. Dieses System der Vorhaltepauschalen soll die Grundausstattung mit Personal und Geräten sicherstellen, ähnlich wie bei der Feuerwehr, die nicht nur bei Bränden bezahlt wird. Die Reform umfasst auch die Einführung von „Leistungsgruppen“, die bestimmte Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben absichern sollen. Dies bedeutet, dass nicht mehr jede Klinik alle Operationen anbieten wird, sondern sich auf bestimmte Angebote spezialisieren soll. Kleinere Krankenhäuser werden für die Grund- und Notfallversorgung zuständig bleiben und planbare Eingriffe in den jeweiligen Fachkliniken durchgeführt werden. Die Finanzierung der Reform ist umstritten. Lauterbach plant, 50 Milliarden Euro für den Umbau der Kliniken bereitzustellen, wobei 25 Milliarden Euro von den Ländern und ebenfalls 25 Milliarden Euro von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollen. Der Bund zahlt jedoch nichts, und die Kosten werden von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen. Dies hat zu Kritik geführt, da die Beiträge ohnehin steigen und die Versicherten eine massive Kostenlawine drohen. Privatversicherte sollen ebenfalls zur Finanzierung beitragen, was von einigen als unangemessen angesehen wird. Die Vorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, fordert, dass alle an den Kosten der Krankenhausreform beteiligt werden, auch die Privatversicherten. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, teilt diese Meinung und kritisiert, dass die Mehrkosten vor allem die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der GKV zu tragen haben. Die Reform ist noch nicht abgeschlossen und muss durch den Bundesrat verabschiedet werden. Es gibt weiterhin Streit über die Finanzierung und die Umsetzung der Reformpläne. Die Länderkammer könnte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken, um es auszubremsen.
Mehr dazu auf: https://www.merkur.de Krankenhausreform: Versicherten droht „massive Kostenlawine“ wegen Lauterbach-Plan