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https://www.tk.de berichtet:

Die Krankenhausreform in Deutschland steht vor einer wichtigen Anhörung im Bundestag am 25. September 2024. Der Gesetzentwurf, bekannt als Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), zielt darauf ab, die Behandlungsqualität zu verbessern und die medizinische Versorgung zu sichern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Reformpläne im Dezember 2022 vorgestellt, die durch eine Regierungskommission wissenschaftsbasiert entwickelt wurden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Krankenhäuser grundlegend neu zu ordnen und von einer reinen Leistungsvergütung über DRG-Fallpauschalen hin zu einem Finanzierungsmix aus Vorhaltevergütung und DRGs umzustellen. Ziel ist es, bestehende Fehlanreize zu verringern und die Krankenhausversorgung als Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge zu stärken.

Die Reform umfasst die Einführung von 65 Leistungsgruppen, die fachlich verwandte medizinische Leistungen umfassen und als Grundlage für die neue Finanzierung dienen. Diese Leistungsgruppen sollen eine bundesweit vergleichbare Qualität der Versorgung gewährleisten und bereits seit 2022 in der Landeskrankenhausplanung NRW umgesetzt werden.

Eine weitere Neuerung ist die geplante Einführung sogenannter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, die paritätisch mit Kostenträgern, Leistungserbringern, Selbstverwaltung, Berufs- und Patientenorganisationen besetzt sein sollen.

Die Deutsche Vereinigung für Soziale Gesundheitswesen (DVSG) begrüßt die Reformbemühungen, kritisiert jedoch die fehlende Berücksichtigung psychosozialer Bedarfe und dafür notwendiger Versorgungsstrukturen.

Die Anhörung am 25. September 2024 wird öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen. Experten haben die Reform teilweise kritisiert, insbesondere die Finanzierungs- und Qualitätsvorgaben. Die Allianz kommunaler Großkrankenhäuser, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband und andere Verbände fordern eine konsequente Umsetzung der Reform, um eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu schaffen.

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas betont die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher und verlässlicher Qualitätsvorgaben. Er kritisiert, dass die GKV-Beitragszahlenden mit 25 Milliarden Euro belastet werden, um den Transformationsfonds zu finanzieren, während die Länder nicht über die Krankenhausplanung mitentscheiden dürfen. Außerdem bemängelt er, dass die psychiatrische Versorgung außen vor gelassen wird und eine Lösung aus einem Guss erforderlich ist.

Mehr dazu auf: https://www.tk.de Dr. Jens Baas zur Krankenhausreform-Anhörung | Die Techniker – Presse & Politik