https://www.aerztezeitung.de berichtet:
Die Krankenhausreform in Deutschland zielt darauf ab, die Behandlungsqualität zu verbessern, die Bürokratie zu reduzieren und ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern in ganz Deutschland zu erhalten. Die Bundesregierung plant die Einführung einer Vorhaltevergütung, um bedarfsnotwendige Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung. Zudem wird eine kurzfristige Anpassung des Landesbasisfallwerts vorgesehen. Ein zentrales Ziel der Reform ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität. Dazu werden Kriterien für 65 Leistungsgruppen definiert, um die Qualität der Versorgung zu steigern. Alle Leistungen der Krankenhäuser sollen klar einer dieser Leistungsgruppen zugeordnet werden, wobei die Einhaltung von Qualitätsstandards erforderlich ist. Die Reform soll auch die Entbürokratisierung der Krankenhausabrechnung fördern. Durch die Einführung der Vorhaltevergütung soll der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen verringert werden, indem strukturierte Stichprobenprüfungen die bisherigen Einzelfallprüfungen ersetzen. Die Finanzierung der Reform wird durch einen Transformationsfonds über zehn Jahre abgedeckt, mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro. Die Hälfte dieser Summe soll aus Steuergeldern und der andere Teil aus den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Kritiker der Reform argumentieren, dass die zusätzlichen Kosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler unverhältnismäßig hoch seien und dass die Länder nicht in Haftung genommen würden, ihrer Verpflichtung zur auskömmlichen Finanzierung der Krankenhausstrukturen nachzukommen.
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