https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:
Die Krankenhausreform in Deutschland, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die stationäre Versorgung effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Diese Reform wurde durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVGG) vom 17. Oktober 2024 beschlossen, um die langjährige systematische Unterfinanzierung des Krankenhaussektors zu adressieren[1].
Ein Hauptziel der Reform ist die Entökonomisierung, Qualitätssicherung und Entbürokratisierung der stationären Behandlung. Dazu wird ein Transformationsfonds eingerichtet, der von 2026 bis 2035 insgesamt 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitstellt. Die Inanspruchnahme dieser Förderung setzt die Beteiligung der Länder an der Finanzierung der zu fördernden Vorhaben mit mindestens 50 Prozent voraus[1].
Die Krankenhausreform ist jedoch umstritten. VdK-Präsidentin Verena Bentele betont, dass eine Schließung unprofitabler Krankenhäuser unvermeidbar ist, um die Gesundheitskosten zu reduzieren und die medizinische Versorgung zu verbessern. Sie argumentiert, dass nicht alle Kliniken in der heutigen Form notwendig sind und dass eine gute Notfallpraxis in vielen Fällen ausreichen könnte[2][5].
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Zahl der Krankenhäuser verringern, indem sie sich spezialisieren. Bestehende Kliniken sollen in eine „sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung“ umgewidmet werden können. Krankenhausverbände und Opposition werfen Lauterbach vor, dass er Insolvenzen ohne systematische Krankenhausplanung zulässt[5].
Verena Bentele betont, dass die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden sollte, um alle im Land zu profitieren, einschließlich Privatversicherter und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Dies sei notwendig, um die Kosten der Reform von der gesamten Gesellschaft zu tragen[1].
Mehr dazu auf: https://www.pharmazeutische-zeitung.de VdK klagt gegen Transformationsfonds – Pharmazeutische Zeitung