https://www.versicherungsjournal.de berichtet:

Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer hat bei einer längeren Krankschreibung nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einen Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehaltes. Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, ist der Einkommensverlust sogar noch höher.

Mehr dazu auf: https://www.versicherungsjournal.de Noch nie gab es so viele Singlehaushalte und Alleinerziehende – VersicherungsJournal