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https://www.aerztezeitung.de berichtet:

Gesetzlich Krankenversicherte können die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und vitaminreiche Obstsorten nicht erstattet bekommen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart hat entschieden, dass die ambulante orthomolekulare Therapie, die auf die Gabe von Vitaminen und Spurenelementen basiert, nicht als Kassenleistung beansprucht werden kann. Diese Therapie, entwickelt von Linus Paulus, ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht anerkannt. Ein Kläger mit paranoider Schizophrenie und Depressionen hatte die Kosten für die Therapie und den Einkauf vitaminreicher Früchte beantragt, da diese Maßnahmen zu einer Linderung seiner Beschwerden geführt hatten. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Kosten nicht erstattet werden können, da die Versorgung mit Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Nur bilanzierte Diäten wie Sondennahrung könnten in Ausnahmefällen übernommen werden.

Mehr dazu auf: https://www.aerztezeitung.de Ambulante orthomolekulare Therapie nicht auf Kassenkosten – Ärzte Zeitung