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https://www.aerztezeitung.de berichtet:

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage des Unionsabgeordneten Carsten Brodesser klargestellt, dass die Zusammenlegung aller 94 gesetzlichen Krankenkassen nicht unbedingt zu einem höheren Einsparpotenzial führen würde. Dies wurde durch BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar bestätigt, die keine Erkenntnisse über mögliche Vor- oder Nachteile bei den Verwaltungskosten durch einen solchen Schritt hat.

Die Regierung betont, dass freie Krankenkassenwahl und Wettbewerb zwischen den Kassen wesentliche Steuerungsinstrumente in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Ein funktionierender Wettbewerb setzt voraus, dass Versicherte eine ausreichende Auswahl zwischen verschiedenen Kassen haben. Dittmar unterstreicht, dass die Verwaltungskosten einen relativ geringen Anteil an den Gesamtausgaben einer Krankenkasse ausmachen. Im Jahr 2010 betrug dieser Anteil 5,4 Prozent, im Jahr 2023 nur noch 4,1 Prozent. Dies zeigt, dass ein immer höherer Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen der Versorgung der Versicherten zu Gute kommt.

Zusammengefasst betonen die Bundesregierung und BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar, dass die freie Krankenkassenwahl und der Wettbewerb zwischen den Kassen entscheidende Faktoren für die GKV sind. Die Verwaltungskosten spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle, da sie einen relativ geringen Anteil an den Gesamtausgaben ausmachen. Die Netto-Verwaltungskosten der GKV beliefen sich in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres auf 9,4 Milliarden Euro, während die Kassen für Leistungen 231,7 Milliarden Euro ausgaben[1][3].

Mehr dazu auf: https://www.aerztezeitung.de Regierung: Einheits-Kasse würde keine hohen Einsparungen bringen – Ärzte Zeitung