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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beschlossen. Diese Entscheidung folgt auf einen wochenlangen Streit, in dem der FDP-Finanzminister Christian Lindner die Anhebung zunächst blockiert hatte. Ab Januar 2025 werden gesetzlich Versicherte bis zu einem Monatseinkommen von 5.512,50 Euro (2024: 5.175 Euro) Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen und bis zu einem Bruttolohn von 8.050 Euro (2024: 7.550 Euro) Rentenbeiträge.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentierte die Entscheidung mit einer sarkastischen Bemerkung, dass es nicht für eine geeinte Regierungsarbeit spricht, dass ein solcher Routinevorgang so lange blockiert wurde. Sie betonte, dass der Finanzminister auf Druck der Sozial- und Wohlfahrtsverbände hin seine Blockade aufgegeben habe, um die Funktionsfähigkeit des korrekten Beitragseinzugs zu Anfang 2025 zu sichern und einen zusätzlichen Beitragssatzanstieg zu verhindern.
Bentele betonte, dass höhere Beitragsbemessungsgrenzen nicht um eine ungerechte Mehrbelastung von Gutverdienenden gehen, sondern um eine gerechte Beteiligung von höheren Einkommen an den Gesundheits-, Pflege- und Rentenausgaben. Der VdK fordert eine Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung auf die Höhe der Rentenversicherungsgrenze und eine sozialversicherungspflichtige Einkommensanpassung für Einkommen aus Vermietungen und Vermögen.
Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2025 ist noch offen, da dieser jährlich zum 1. November vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird. Der Schätzerkreis rechnet mit einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent der Bruttoeinkommen.
Mehr dazu auf: https://www.aerztezeitung.de Kabinett verständigt sich auf höhere Beitragsbemessungsgrenzen – Ärzte Zeitung