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https://www.aok.de berichtet:

Die Heilberufe in Deutschland sind noch immer stark an Verordnungen von Vertragsärzten gebunden, um die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Diese Abhängigkeit von konkreten Therapieangaben in den Verordnungen ist ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Heilmittelversorgung. Das Gesetz zur Verbesserung der Heilberufe (HHVG) sah jedoch Modellvorhaben für die sogenannte Blanko-Verordnung vor. Diese Blanko-Verordnung ermöglicht es, dass der Arzt zwar eine Therapie verordnet, die Heilmittelerbringer aber die konkrete Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung selbst festlegen können. Dieses Modell soll eine schnellere und flexiblere Versorgung ermöglichen, indem die Heilmittelerbringer mehr Verantwortung für die Behandlung übernehmen und die ärztlichen Verordnungen einfacher ausgestalten werden[2]. Die Einführung der Blanko-Verordnung zielt darauf ab, die Versorgung zu vereinfachen und die Heilmittelerbringer in ihre eigene Verantwortung zu entlassen. Dies könnte zu einer besseren und effizienteren Behandlung führen, indem die Heilmittelerbringer ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen direkt in die Behandlung einbringen können. Die Umsetzung dieser Modellvorhaben ist jedoch noch in der Diskussion und muss von den ausführenden Verwaltungsbehörden und den Krankenkassen verhandelt werden[2][5].

Mehr dazu auf: https://www.aok.de Heilberufe werden immer bedeutsamer | G+G – AOK