https://www.apotheke-adhoc.de berichtet:
Der Artikel thematisiert die Notwendigkeit einer Reform im Gesundheitswesen und kritisiert das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) als nicht ausreichend. Der vdek (Verband der Ersatzkassen) betont, dass das GVSG „nicht mehrheitsfähig und damit Geschichte“ ist, aber gleichzeitig besteht weiterhin großer Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung. Verbandschefin Ulrike Elsner erklärt, dass der Reformbedarf über die Vorschläge des GVSG hinausgeht und stattdessen mehr und schnelle Facharzttermine für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erforderlich sind.
Elsner fordert, dass eine verbindliche Terminmeldung durch die Arztpraxen, eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sowie der Verzicht auf Selbstzahlersprechstunden zu Lasten von GKV-Versicherten unbedingt Bestandteil eines Versorgungsgesetzes in der neuen Legislaturperiode sein sollten. Sie betont auch, dass Ansätze im GVSG, die unnötige Arztbesuche von chronisch Erkrankten vermeiden, weiterverfolgt werden sollten.
Zusätzlich wird auf die Idee der Regionale Gesundheitszentren (RGZ) hingewiesen, die von den Ersatzkassen als sinnvolles Modell für den Aufbau einer strukturierten Primärversorgung angesehen werden. Diese Zentren sollen in ländlichen Regionen Versorgungsangebote bereitstellen, die bislang nicht Teil der Regelversorgung sind. Durch den Einsatz von Telemedizin, individuellem Care- und Case-Management sowie die Einbindung hochqualifizierten nichtärztlichen Personals könnten Ärztinnen und Ärzte entlastet und die Betreuung und Beratung der Versicherten vor Ort verbessert werden.
Insgesamt betont der Artikel, dass es notwendig ist, konkrete und strukturierte Lösungen für die ambulante Versorgung zu finden, die über die Vorschläge des GVSG hinausgehen.
Mehr dazu auf: https://www.apotheke-adhoc.de Ersatzkassen: Kein Arztbesuch für Folgerezepte | APOTHEKE ADHOC