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https://www.handwerksblatt.de berichtet:

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das wirtschaftlichste und medizinisch notwendige Hilfsmittel. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen eine Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Zusätzliche Kosten für Extras, wie Ästhetik oder Komfort, müssen von den Versicherten selbst gezahlt werden.

Der GKV-Spitzenverband analysiert jährlich die Abrechnungsdaten für Hilfsmittel und stellt die Ergebnisse in seinem Mehrkostenbericht vor. Nach den Daten für 2023 zahlen GKV-Versicherte durchschnittlich 149 Euro an Mehrkosten. Der GKV-Spitzenverband fordert eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten, um Versicherte besser vor ungerechtfertigten Mehrkosten zu schützen. Die Mehrkosten sind besonders hoch im gesundheitshandwerklichen Bereich, wie Hörakustik oder Orthopädie.

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ kritisiert die Forderungen des GKV-Spitzenverbands, da 80 Prozent der Hilfsmittelversorgungen ohne Mehrkosten erfolgen und die Mehrkostenquote seit Jahren konstant bleibt. Stattdessen wird der Abbau der überbordenden Bürokratie im Hilfsmittelbereich gefordert.

Mehr dazu auf: https://www.handwerksblatt.de Bündnis kritisiert GKV-Forderungen zur Hilfsmittelversorgung – Handwerksblatt.de