GKV lehnt Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ab
Begründung der GKV
Der GKV-Spitzenverband argumentiert in einem Positionspapier, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei. Im Gegensatz zu anderen medizinischen Weiterbildungen erfordere diese keinen zusätzlichen Anreiz zur Sicherstellung der Versorgung.
Aktuelle Versorgungs- und Kostenentwicklung
- Die Zahl ausgebildeter Psychotherapeuten hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
- Kein Fachkräftemangel in der vertragsärztlichen Versorgung ersichtlich.
- Psychotherapie-Ausgaben stiegen von 2,5 Mrd. € (2014) auf 4,6 Mrd. € (2023).
Forderungen der GKV
- Steuerung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Bessere Planung von Aus- und Weiterbildungskapazitäten.
- Limitierung der Zulassungen: Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten begrenzen.
- Terminvermittlung optimieren: Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen mehr psychotherapeutische Sprechstundenplätze vermitteln.
- Ausweitung gruppentherapeutischer Angebote: Wirksamkeit und Kosteneffizienz von Gruppentherapien nutzen.
- Einheitliche Vergütung: Wegfall der Sonderstellung psychotherapeutischer Leistungen, Abrechnung nach ärztlichen Kriterien.
Kritikpunkte
Die GKV kritisiert insbesondere die Förderung der Kurzzeittherapie. Sie führe zu einer Reduktion von Langzeittherapien bei schwer Erkrankten und erhöhe die Zugangsbarrieren für diese Patientengruppe.
Ausblick: Bedarfsplanung statt zusätzlicher Finanzierung
Die Forderung der Psychotherapeuten nach einer angemessenen Finanzierung der seit 2020 reformierten Weiterbildung wird abgelehnt. Ohne finanzielle Mittel kann die Weiterbildung bislang nicht starten, obwohl viele Masterabsolventen auf eine Niederlassung warten. Der GKV-Spitzenverband plädiert für eine klare Bedarfsplanung und strengere Versorgungssteuerung anstelle weiterer Finanzierungsverpflichtungen.
Im Jahr 2023 wurden nur 46 % der Anfragen an die Terminservicestellen fristgerecht bedient – hier soll die Vermittlungsquote deutlich steigen.
Quelle
Mehr dazu auf: aerzteblatt.de – Kassen lehnen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ab und wollen bessere Versorgungssteuerung