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Karl Lauterbach, Gesundheitsminister, plant, gesetzliche Schlupflöcher bei Krankenkassen zu schließen, die es Rentnern ermöglichen, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Diese Schlupflöcher sind für Rentner über 55 Jahre schwer zu nutzen, da sie eigentlich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, um die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten zu schützen. Einige Anbieter bieten jedoch Wege an, die versicherungspflichtige EU-Auslandstätigkeit zu nutzen, um den Wechsel zu ermöglichen. Diese Methoden sind jedoch rechtlich umstritten und können zu Sozialbetrugsanklagen führen, wenn sie missbraucht werden.
Das Bundesgesundheitsministerium plant, diese Schlupflöcher zu schließen, indem es eine rechtliche Anpassung vorbereitet, die es verhindern soll, dass Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Zudem soll der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung durch Umstellung auf eine Teilrente ausgeschlossen werden, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Diese Maßnahmen sollen Missbrauchsmöglichkeiten zulasten der Solidargemeinschaft verhindern.
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