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https://www.stern.de berichtet:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss einer an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Frau keinen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug bezahlen, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am 19. Mai 2025 entschied. Die 44-jährige Patientin, die seit mehr als 20 Jahren an MS leidet und seit einigen Monaten einen Rollstuhl benötigt, hatte 2023 die Kostenübernahme für den Neurostimulationsanzug beantragt. Die Kasse lehnte den Antrag ab, da der Anzug noch nicht das vorgesehene Bewertungsverfahren durchlaufen hatte. Die Klägerin bezahlte den Anzug selbst und klagte, um die Kosten in Höhe von 8.700 Euro erstattet zu bekommen. Sie gab an, positive Erfahrungen mit dem Anzug gemacht zu haben, der unter anderem Mobilität, Gleichgewicht und Schlaf verbessern solle. Auch ihr Fatiguesyndrom habe sich deutlich gebessert. Das Landessozialgericht bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Der Anzug sei ein Hilfsmittel zur Krankenbehandlung, das einen kurativen Zweck verfolge. Die gesetzliche Krankenkasse dürfe solche Produkte nur dann bezahlen, wenn sie als neue Behandlungsmethode anerkannt seien. Voraussetzung dafür sei eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen. Dieser Ausschuss muss den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Methode bewerten, auch im Vergleich zu anderen Verfahren. Eine solche Empfehlung gebe es bislang für den Anzug aber nicht. Gerichte dürften eine entsprechende Bewertung nicht vorwegnehmen, entschied das Landessozialgericht.

Mehr dazu auf: https://www.stern.de Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen | STERN.de