https://www.krankenkasseninfo.de berichtet:
Der Artikel „Sozialversicherung“ von krankenkasseninfo.de vom 16. September 2024 berichtet über die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für das Jahr 2025. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
– Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung sollen deutlich steigen. In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro erhöht, während sie in der Rentenversicherung von 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf 8.050 Euro bundesweit ansteigen wird.
– Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von 5.175 Euro auf 5.775 Euro erhöht. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über dieser Grenze sind nicht mehr pflichtversichert und können in eine private Krankenkasse wechseln.
– Zusatzbeiträge: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte um bis zu 0,75 Prozentpunkte ansteigen, was zu höheren Beiträgen für Arbeitnehmer und Selbstständige führen würde.
– Einkommensentwicklung: Die Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge basieren auf der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr, die mit einer Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr begründet wird.
– Internationale Abstimmung: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird derzeit intern abgestimmt und vorausichtlich Mitte Oktober von der Bundesregierung beschlossen.
Diese Änderungen zielen darauf ab, dass sich Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
Mehr dazu auf: https://www.krankenkasseninfo.de Entgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2025 deutlich höher – Krankenkasseninfo