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https://www.cash-online.de berichtet:

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird ab Januar 2025 von 0,25 % auf 1 % angehoben. Dies ist die erste Erhöhung seit 1994 und ermöglicht Versicherern, ihren Kunden höhere Garantien und attraktivere Konditionen bei Renten- und Lebensversicherungen anzubieten. Die Anhebung wirkt sich positiv auf die Beiträge von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus und führt zu steigenden Rentenfaktoren bei fondsgebundenen Rentenversicherungen.

Mehr dazu auf: https://www.cash-online.de GDV: Diese 7 Dinge ändern sich für Versicherte 2025 – cash-online.de